Die Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtung Hort "Edelstein“ werden entsprechend der Nachfrage der Personensorgeberechtigten und nach Anhörung des Elternbeirates durch die Gemeinde durch gesonderte Verfügung festgelegt und den Personensorgeberechtigten rechtzeitig durch Aushang bekannt gegeben.
Die Kindertageseinrichtung Hort "Edelstein“ kann nach Maßgabe des BayKiBiG insbesondere in den Schulferien geschlossen werden (Schließtage). An Samstagen, Sonn- und Feiertagen sowie am 24. Dezember und Silvester ist die Einrichtung geschlossen und diese Tage zählen nicht als Schließtage. Der Träger ist auch berechtigt, die Kindertageseinrichtung Hort "Edelstein“ bei Krankheit des Personals zeitweilig zu schließen, z.B. falls die Aufsicht und die Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder nicht ausreichend gewährleistet ist, sowie nach Anordnung des Gesundheitsamtes oder anderer Behörden. In diesen Fällen haben die Personensorgeberechtigten keinen Anspruch auf Aufnahme des Kindes in eine andere Einrichtung oder auf Schadensersatz.
Mit der Anmeldung des Kindes haben sich die Personensorgeberechtigten zu den Buchungszeiten festzulegen. Die Mindestbuchungszeit beträgt 15,25 Stunden wöchentlich. Eine Änderung ist nur zu Beginn des Hortjahres oder aus einem wichtigen Grund möglich.
Kernzeiten zur Vermittlung von Bildungs- und Erziehungszielen werden in der Kindertageseinrichtung Hort "Edelstein“ im Einvernehmen mit dem Elternbeirat und dem Träger durch die Leitung der Einrichtung festgelegt.
Die Kontrolle über die Einhaltung der vereinbarten Buchungszeit obliegt der Leitung der Kindertageseinrichtung.